3373

Ambulante Versorgung

3374Die ambulante Versorgung verbessern wir gezielt, indem wir Wartezeiten verringern, das Personal in
3375ärztlichen Praxen entlasten und den Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten bedarfsgerecht und
3376strukturierter gestalten. Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch
3377zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private
3378Online-Plattformen).
3379Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere
3380Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und
3381Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag. Ausnahmen gelten bei der
3382Augenheilkunde und der Gynäkologie. Für Patientinnen und Patienten mit einer spezifischen schweren
3383chronischen Erkrankung werden wir geeignete Lösungen erarbeiten (zum Beispiel
3384Jahresüberweisungen oder Fachinternist als steuernder Primärarzt im Einzelfall). Die Primärärztinnen
3385und Primärärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) betriebene Rufnummer
3386116 117 stellen den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen den
3387dafür notwendigen Zeitkorridor (Termingarantie) fest. Wir verpflichten die KV, diese Termine zu
3388vermitteln. Gelingt dies nicht, wird der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant für diese
3389Patientinnen und Patienten ermöglicht. Zudem schaffen wir die flächendeckende Möglichkeit einer
3390strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin.
3391Wir stärken die sektorenübergreifende Versorgung. Im Zuge dessen entwickeln wir
3392sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) weiter und ermöglichen sie umfassend. Damit
3393verschränken wir Angebote im ambulanten und stationären Bereich.
3394

Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren

3395(iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentumsstruktur sowie die systemgerechte
3396Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt.
3397Wir verändern das Honorarsystem im ärztlichen Bereich mit dem Ziel, die Anzahl nicht
3398bedarfsgerechter Arztkontakte zu reduzieren (Jahrespauschalen). Durch Flexibilisierung des
3399Quartalsbezugs ermöglichen wir neuen Patientinnen und Patienten einen besseren Zugang und die
3400Vergütung von Praxis-Patienten-Kontakten. Wir stärken die Kompetenzen der Gesundheitsberufe in
3401der Praxis. Wir ermöglichen, dass mehr Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung in der
3402Allgemeinmedizin in einer Arztpraxis absolvieren können (zwei pro Weiterbilder) und bauen die
3403Kapazitäten der Weiterbildungsstellen für Kinderärztinnen und Kinderärzte aus.
3404Wir stärken die Länderbeteiligung in den Zulassungsausschüssen über eine ausschlaggebende Stimme
3405und ermöglichen eine kleinteiligere Bedarfsplanung. Wir schaffen einen Fairnessausgleich zwischen
3406über- und unterversorgten Gebieten: Wir prüfen eine Entbudgetierung von Fachärztinnen und
3407Fachärzten in unterversorgten Gebieten. Dort können universitäre Lehrpraxen vereinfacht
3408ausgebracht werden. Außerdem gibt es in (drohend) unterversorgten Gebieten Zuschläge zum, in
3409überversorgten Gebieten (größer 120 Prozent) Abschläge vom Honorar. Dabei definieren wir auch den
3410Versorgungsauftrag und ermöglichen den Ländern, die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und
3411Zahnärzte selbst vorzunehmen.
3412Wir schaffen eine gesetzliche Regelung, die die Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten
3413im Bereitschaftsdienst der Krankenversicherung ermöglicht und bringen Gesetze zur Notfall- und
3414Rettungsdienstreform auf den Weg. Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und
3415Patienten gegenüber den Behandelnden. Wir entwickeln das Hospiz- und Palliativgesetz im Sinne der
3416sorgenden Gemeinschaften weiter und tragen den besonderen Bedürfnissen von Eltern von
3417Sternenkindern Rechnung.