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Apotheken

3419Die Vor-Ort-Apotheken sind häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung. Das
3420Fremdbesitzverbot bekräftigen wir und stärken insbesondere Apotheken im ländlichen Raum. Wir
3421bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und
3422den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten.
3423Nullretaxationen aus formalen Gründen schaffen wir ab. Das Skonti-Verbot heben wir auf. Wir erhöhen
3424das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es
3425insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen. Künftig wird die
3426Vergütung zwischen den Apothekerinnen und Apothekern und dem GKV-Spitzenverband
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Ausgehandelt

Auch vereinheitlichen wir die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken,
3428insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten. Den Apothekerberuf
3429entwickeln wir zu einem Heilberuf weiter.