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Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende

501Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um.
502Rechte und Pflichten müssen für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Wir wollen sicherstellen,
503dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir
504stärken die Vermittlung in Arbeit. Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen.
505Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter unterstützen sie bei diesen Bemühungen, indem jede
506Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält. Für die
507Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Diese Menschen müssen
508schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden. Für diejenigen, die aufgrund von
509Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch
510Qualifizierung und eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen eine dauerhafte
511Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Wir werden den Passiv-Aktiv-Transfer gesetzlich
512verankern und ausweiten. Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und
513Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen. Sanktionen müssen schneller,
514einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können. Dabei werden wir die besondere
515Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigen. Bei Menschen, die arbeiten
516können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug
517vorgenommen. Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des
518Bundesverfassungsgerichts beachten. Wir werden die Karenzzeit für Vermögen abschaffen. Die Höhe
519des Schonvermögens koppeln wir an die Lebensleistung. Das werden wir bürokratiearm umsetzen.
520Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit. Wir werden
521den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der
522Corona-Pandemie zurückführen. Die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, müssen deutlich
523reduziert werden. Wir wollen, dass die Bezahlkarte deutschlandweit zum Einsatz kommt, und werden
524ihre Umgehung beenden. Groß angelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland
525lebende Menschen muss beendet werden. Einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-,
526Finanz- und Sicherheitsbehörden werden wir ermöglichen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollen
527wir weiter stärken und so härter gegen diejenigen vorgehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder
528schwarzarbeiten. Mit einer besseren digitalen Vernetzung wollen wir Kontrollen möglichst
529bürokratiearm und effektiv gestalten. Das Friseurgewerbe ist in den Katalog der Branchen im
530Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen.
531Der besondere Fokus der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter liegt auf der Vermittlung von
532Menschen in Erwerbsarbeit. Wir werden alle bisherigen Instrumente und Strukturen der
533Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter auf ihre Wirksamkeit prüfen und anpassen. Die duale
534berufliche Aus- und Weiterbildung ist das Aushängeschild Deutschlands. Das sichert Arbeits- und
535Fachkräfte, stärkt die Wirtschaft und trägt zur Teilhabe und Integration bei. Das System der
536Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung werden wir vereinfachen. Wir wollen junge
537Menschen beim Einstieg in das Berufsleben unterstützen. Hierzu werden wir eine
538Qualifizierungsoffensive voranbringen. Damit der Übergang ins Berufsleben besser gelingt, wollen wir
539gemeinsam mit den Ländern ermöglichen, dass jeder junge Mensch einen Schulabschluss und eine
540Ausbildung machen kann. Dafür werden wir die frühe Berufsorientierung in Schulen, in Kooperation
541mit den beruflichen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit, weiter stärken, ebenso wie die
542Jugendberufsagenturen.