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Artikel 2 EU-Vertrag
4319Wir schützen die Grundwerte aus Artikel 2 EU-Vertrag nachdrücklich und gehen künftig noch
4320konsequenter gegen Rechtsstaatsverstöße vor. Dafür müssen bestehende Schutzinstrumente, von
4321Vertragsverletzungsverfahren über die Zurückhaltung von EU-Geldern bis hin zur Suspendierung von
4322Rechten der Mitgliedschaft, wie zum Beispiel Stimmrechten im Rat der EU, deutlich konsequenter als
4323bisher angewendet werden. Wir setzen uns für die Weiterentwicklung des
4324Konditionalitätsmechanismus ein – hin zu einem umfassenderen Sanktionsinstrument bei Verstößen
4325gegen die Grundwerte der EU. Für den Fall der Zurückhaltung von Geldern sollten Möglichkeiten der
4326Direktzuweisung von Mitteln an Begünstigte wie zum Beispiel Studierende im Rahmen von Erasmus+
4327geprüft werden.
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