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Befugnisse der Sicherheitsbehörden
2630Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige
2631Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu
2632können. Im Rahmen ihrer begrenzten Zuständigkeit ermöglichen wir der Bundespolizei zur Bekämpfung
2633schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten. Für bestimmte
2634Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden, unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben
2635und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen
2636biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz,
2637vornehmen können. Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten
2638Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus.