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Beschleunigen, digitalisieren und entlasten

3082Beschleunigung von Asylverfahren, insbesondere von Gerichtsverfahren
3083Wir werden die Digitalisierung der Migrationsverwaltung gemeinsam mit den Ländern mit Nachdruck
3084fortführen, das Ausländerzentralregister ausbauen und den Datenaustausch verbessern. Ein Gesetz zur
3085Weiterentwicklung der Digitalisierung der Migrationsverwaltung werden wir zügig umsetzen. Wir
3086wollen insbesondere das Aufenthaltsgesetz redaktionell überarbeiten und entbürokratisieren, um die
3087Rechtsanwendung für alle zu vereinfachen. Wir setzen auf eine deutliche Beschleunigung der
3088Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei
3089verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Dabei werden wir auch die Rechtsmittelzüge in den Blick nehmen
3090und ermöglichen die Einrichtung von besonderen Verwaltungsgerichten für Asylrechtssachen. Aus dem
3091„Amtsermittlungsgrundsatz“ muss im Asylrecht der „Beibringungsgrundsatz“ werden. Nach einer
3092Ausweisung oder einer Abschiebung soll grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet
3093werden.