1907

Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und

1908Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren.
1909Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird
1910ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische
1911Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach
1912dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.
1913Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit
1914Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Wir unterstützen den
1915„Omnibus“ der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-
1916Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu
1917reduzieren und zeitlich zu verschieben.
1918Das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht
1919und auf EU-Recht zurückgeführt. Energieeffizienzziele dürfen die Flexibilität des Stromverbrauchs nicht
1920behindern.
1921Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro
1922führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.
1923Zudem werden wir zahlreiche bestehende Statistikpflichten aussetzen. Dazu werden wir insbesondere
1924das Außenhandelsstatistikgesetz, das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe und das
1925Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz überprüfen. Bei den fünf für die Wirtschaft aufwändigsten
1926Statistiken werden wir nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben vollständig beseitigen. Wir werden
1927mindestens 20 Prozent der Verwaltungsvorschriften des Bundes abschaffen, um der Verwaltung wieder
1928mehr Entscheidungsfreiraum zu geben.