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Bürokratieabbau
1406Wir werden gemeinsam mit den Ländern und dem Berufsstand Agraranträge vereinheitlichen und
1407vereinfachen und die Entwicklung von digitalen Anträgen in der Landwirtschaft vorantreiben. Die
1408Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für eine Überprüfung der Berichtspflichten im Bereich der
1409Kreislaufwirtschaft einsetzen und auf nationaler Ebene die Notwendigkeit und Angemessenheit von
1410Berichtspflichten prüfen.
1411Wir werden die Arbeit des bestehenden Bund-Länder-Gremiums fortführen, die 194 Vorschläge der
1412Länder zum Bürokratieabbau neu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einführen. Die
1413Entbürokratisierung in der Land- und Forstwirtschaft darf dabei nicht zu einer Absenkung des
1414Ambitionsniveaus im Umwelt- und Klimaschutzbereich führen. Wir werden das Agrarstatistikgesetz
1415novellieren. Dies dient der Entlastung von Unternehmen, indem die ohnehin bei Behörden
1416vorliegenden Daten auch für statistische Erhebungen nutzbar gemacht und damit Doppelmeldungen
1417der Betriebe beendet werden.
1418In Planungs- und Genehmigungsverfahren werden wir unter anderem Bagatellschwellen weiter
1419gestalten. Wir werden die Genehmigungsverfahren bei Hochwasser- und Küstenschutz beschleunigen.
1420Wir werden unnötige doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten, wie beispielsweise im Bereich
1421der Tierarzneidatenbank, abschaffen und Datenbanken zusammenführen. Unabhängig davon sind
1422notwendige Daten weiterhin zu erheben, entbehrliche Berichte sollen zur Entlastung von Behörden
1423und Wirtschaft abgeschafft oder, soweit sinnvoll, zusammengefasst und harmonisiert werden.