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Bürokratieabbau im Gesundheitswesen

3492Unser Gesundheitssystem lebt von hochqualifizierten Fachkräften, die täglich Verantwortung für
3493Menschen tragen. Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein
3494Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen massiv, etablieren eine Vertrauenskultur und
3495stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus
3496Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen. Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem
3497Praxis-Check unterziehen. Wir überprüfen Datenschutzvorschriften und alle Berichts- und
3498Dokumentationspflichten insbesondere im SGB XI auf ihre zwingende Notwendigkeit. Berichts- und
3499Dokumentationspflichten, die aufgrund der Coronapandemie eingeführt wurden, schaffen wir ab,
3500ohne die Vorsorge für zukünftige Pandemien zu gefährden. Wir wollen eine KI-unterstützte
3501Behandlungs- und Pflegedokumentation ermöglichen und streben ein konsequent vereinfachtes und
3502digitales Berichtswesen an.
3503Wir führen eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärztinnen und
3504Ärzte ein. Entsprechende Regelungen werden wir auch für andere Leistungserbringerinnen
3505und -erbringer treffen. Die Verschreibung und Abrechnung von Heil- und Hilfsmitteln gegenüber den
3506Krankenkassen vereinfachen wir wesentlich. Wir senken die Prüfquote bei Krankenhäusern erheblich.
3507Das Prüfergebnis der Stichproben wird sodann auf 100 Prozent hochgerechnet. Ist eine Prüfung
3508regelhaft nicht auffällig, sind die Prüffrequenzen anzupassen. Die Aufgaben der Kontrollinstanzen in
3509der Pflege (Medizinischer Dienst und Heimaufsicht) verschränken wir und bauen Doppelstrukturen ab.
3510Krankenkassen verpflichten wir, vollständig gemeinsame Vertrags- und Verwaltungsprozesse zu
3511entwickeln.
3512Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts
3513im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche
3514Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der
3515Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten. Künftig sollen sich die Gehälter der
3516gesetzlichen Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und weiterer Akteure am Tarifvertrag für den
3517Öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Strukturveränderungen
3518mit erheblichem Einsparpotenzial.