1763

Bundesstaatlicher Finanzausgleich, kommunale Altschulden und AAÜG

1764Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit
1765250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landeseigene
1766Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen. Der Bund wird für
1767den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro
1768pro Jahr entlasten. Diese Summe ist entsprechend des Anteils des jeweiligen Landes an den
1769Gesamtneuzahlungen in den Finanzausgleich aufzuteilen und an dieses direkt zu leisten.
1770Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung
1771von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des
1772Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn
1773Prozentpunkte übernimmt.
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