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Cyberstrafrecht, Deepfakes, Strafbarkeit Plattformbetreiber und Hackerparagraph
2880Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter
2881sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deepfakes und schließen Lücken bei deren
2882Zugänglichmachung gegenüber Dritten. Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber
2883Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte. Wir
2884werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir
2885Missbrauchsmöglichkeiten verhindern.