2094
Datenschutz entbürokratisieren
2095Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundesdatenschutzbeauftragten.
2096Wir wollen unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und im
2097Rahmen des europäischen Rechts Lösungen entwickeln, um im Datenschutzrecht aufwändige
2098Einwilligungslösungen für eine komfortablere Nutzung staatlicher Serviceleistungen durch
2099unbürokratische Widerspruchslösungen zu ersetzen.
2100Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame
2101Standards zu erarbeiten. Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz
2102für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen,
2103Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht-
2104kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und
2105risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom
2106Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Im Interesse der
2107Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der
2108Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz
2109und Informationsfreiheit sein.