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den gesamten Koalitionsvertrag

1619Tragfähige Staatsfinanzen sind elementare Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Staat. Wir
1620stehen für eine Haushalts- und Finanzpolitik, die die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer
1621Gesellschaft ist. Trotz der mit der Grundgesetzänderung vorgenommenen Maßnahmen steht der
1622Bundeshaushalt weiter unter einem hohen Konsolidierungsdruck.
1623Solide Finanzen sind auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit.
1624Folgende Leitlinien für eine zukunftsgerichtete Haushalts- und Finanzpolitik sind für uns bindend:
16251. Wir werden zum Top-Down-Verfahren durch die Vorgabe von Eckwerten (Kabinettsbeschluss) im
1626Rahmen der Haushaltsaufstellung zurückkehren.
16272. Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
16283. Es ist entscheidend, dass Haushaltskonsolidierung als gesamtstaatliche Aufgabe verstanden wird.
16294. Eine Überprüfung aller staatlich übernommenen Aufgaben hinsichtlich ihrer Notwendigkeit
1630erachten wir als zwingend.
16315. Bei zusätzlichen Maßnahmen außerhalb des beschlossenen Finanzrahmens soll grundsätzlich eine
1632vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung im jeweiligen Etat des Bundeshaushalts
1633sichergestellt werden.
16346. Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition über diesen Koalitionsvertrag hinaus einigt, können
1635nur finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine
1636entsprechende unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist.
16377. Wir werden noch im Jahr 2025 eine Aufgaben- und Ausgabenkritik mit folgenden Schwerpunkten
1638beginnen:
1639a) Alle Subventionen werden wir einer eingehenden Prüfung unterziehen.
1640b) Wir wollen vor allem den Aufwuchs der konsumtiven Ausgabereste in den Einzelplänen
1641wirksam eindämmen.
1642c) Im Zuge von Digitalisierung und bei verstärktem Einsatz von Künstlicher Intelligenz gilt es
1643mögliche Effizienzpotenziale zu heben.
1644d) Wir wollen alle Förderprogramme auf ihre Zielgerichtetheit und Wirksamkeit hin überprüfen
1645und die Förderkulisse insgesamt effektiver ausrichten.
1646e) Wir werden das Zuwendungsrecht verschlanken und vereinheitlichen.
1647f) Wir prüfen die Einführung eines ziel- und wirkungsorientierten Haushaltswesens.