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Die Aufwuchs- und Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte erfordern eine deutliche Steigerung der
4204jährlichen Investitionen in militärische Infrastruktur. Um dies zu erreichen, werden wir das
4205Genehmigungs- und Vergaberecht sowie die Beschaffung, den Schutz und die Widmung militärischer
4206Flächen durch Verfahrensfreistellungen und durch mehr Eigenvollzugskompetenzen für die
4207Bundeswehr vereinfachen. Haushaltsrechtliche Vereinfachungen werden wir in enger Absprache mit
4208dem Bundestag prüfen. Für militärische Bauvorhaben vereinfachen wir die Bedarfsdefinition und
4209Genehmigung und schaffen mit einem Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetz
4210Ausnahmeregelungen im Bau-, Umwelt- und Vergaberecht sowie beim Schutz und der Widmung
4211militärischer Flächen. Die Belange und die Infrastrukturmaßnahmen zur Gesamtverteidigung sind als
4212überragendes öffentliches Interesse festzuschreiben und in der Umsetzung gegenüber anderen
4213staatlichen Aufgaben zu priorisieren.