1486
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
1487Wir werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
1488anheben. Wir werden die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine
1489auf 50.000 Euro erhöhen. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert. Das
1490Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000
1491Euro nehmen wir vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung aus. Erzielen gemeinnützige
1492Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, muss
1493keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem
1494steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.