1441

Einkommensteuer

1442Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.
1443Wir werden die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld
1444schrittweise verringern. Durch eine gesetzliche Regelung stellen wir sicher, dass bei einer Erhöhung
1445des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.
1446Wir werden die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung
1447des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessern.
1448Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.