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Energieeffizienz

1128Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele werden wir insbesondere durch
1129steuerliche Anreize und Marktsignale stärken. Das Energieeffizienzgesetz und das
1130Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert und vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt.
1131Energieeffizienzziele dürfen die Flexibilität des Stromverbrauchs nicht behindern. Technisch
1132unvermeidbare Abwärme werden wir diskriminierungsfrei nutzen und deren Einspeisung in
1133Fernwärmenetze erleichtern.