1994
EU-Bürokratierückbau durch die Bundesregierung
1995Wir wirken darauf hin, dass die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend und
1996wirkungsorientiert zurückgebaut wird. Wir unterstützen die EU-Kommission beim Bürokratierückbau
1997und fordern höhere Ambitionen (zum Beispiel „One in, two out“-Regelung, Reduzierung von
1998Anpassungs- und Verwaltungskosten um mindestens 25 Prozent beziehungsweise 35 Prozent bei
1999kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich bei jedem EU-Dossier für
2000Bürokratierückbau und Bürokratievermeidung einsetzen und in den EU-Ratsarbeitsgruppen und
2001Komitologieausschüssen eine aktive Rolle einnehmen.
2002Unnötige Belastungen durch die europäische Ebene verhindern wir. Dazu gehört, dass die
2003Entwaldungsverordnung (EUDR) durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung
2004findet. Außerdem lehnen wir das EU-Bodengesetz ab, um weitere Belastungen zu verhindern. Darüber
2005hinaus wollen wir überbordende Regulierungen für nachhaltige Investitionen (Taxonomie),
2006Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), den CO2-
2007Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), Konfliktmineralien oder durch die unüberschaubare Menge
2008delegierter Rechtsakte verhindern. Wir unterstützen das europäische Omnibusverfahren zur
2009Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Taxonomie und CO2-
2010Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und setzen uns dabei für eine bürokratiearme Lösung
2011insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein. Wir schaffen dabei Rechts- und
2012Planungssicherheit und unterstützen die Unternehmen bei einer guten Rechtsumsetzung.