2815

Gesellschafter mit gebundenem Vermögen und Reform des Genossenschaftsrechts

2816Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform
2817„Gesellschafter mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die
2818unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschafterlicher Logik ohne steuerliche
2819Privilegierungen oder Diskriminierungen.