2815
Gesellschafter mit gebundenem Vermögen und Reform des Genossenschaftsrechts
2816Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform
2817„Gesellschafter mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die
2818unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschafterlicher Logik ohne steuerliche
2819Privilegierungen oder Diskriminierungen.