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2.1. Haushalt, Finanzen und Steuern
1427Wachstum und Zusammenhalt sind die Leitlinien unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Wir stärken
1428Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und garantieren zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit.
1429Unternehmensteuer und Investitionen
1430Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf
1431Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen.
1432Wir werden die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend
1433mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam
1434abgeschlossen.
1435Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um eine
1436rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere das Optionsmodell nach
1437§ 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a
1438Einkommensteuergesetz (EstG) wesentlich verbessern. Wir prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die
1439gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den
1440Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.