1929
Infrastruktur-Zukunftsgesetz
1930Zusätzlich haben wir den Anspruch, die wichtigen Vorhaben aus dem Sondervermögen schnell
1931umzusetzen und brauchen dazu Deutschlandtempo für all diese Vorhaben. Um die dringenden
1932Investitionsbedarfe schnell mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens Infrastruktur
1933Bund/Länder/Kommunen zu befriedigen, sollen die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung
1934und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen
1935ausgeschöpft werden und in einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz ambitioniert geregelt werden. Diese
1936Vorhaben werden mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet und damit auch
1937rechtlich priorisiert. Dabei sollen insbesondere die Beschleunigungsregelungen des LNG-
1938Beschleunigungsgesetzes als Vorbild dienen und Ausnahmen auf europäischer Ebene im Sinne der EU-
1939Notfallverordnung für beschleunigten Ausbau zur Nutzung Erneuerbarer Energien geschaffen werden.
1940Ferner prüfen wir, ob auch große Infrastrukturvorhaben außerhalb des Sondervermögens mit einem
1941überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet werden können.