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Inklusion

645Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in
646der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe
647verwirklichen können. Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich
648verbessern. Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle
649öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden. Auch in der
650Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin. Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische
651und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und
652Gebärdensprache auf. Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an
653Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher.
654Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen
655Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
656(EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der
657Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir
658werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte
659Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-
660Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir
661sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir
662werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich
663auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen das
664Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für
665Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht.
666Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir
667wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen
668berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale
669Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Wir stärken den
670Gewaltschutz in der Behindertenhilfe. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf
671Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung
672beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau
673identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe
674und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Das System der Rehabilitation und Teilhabe
675werden wir im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickeln und dabei die
676spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der
677Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen
678weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.