2564

Innovationsfreiheitsgesetz

2565Wir geben der Forschung mehr Freiheit und entfesseln sie von kleinteiliger Förderbürokratie. Wir
2566schaffen Bereichsausnahmen für Forschung unter anderem im Umsatzsteuergesetz und identifizieren
2567weitere Bereiche etwa im Vergaberecht. Wir werden Antragslogiken, Nachweiserfordernisse und
2568Regularien entschlacken und Entscheidungen beschleunigen. Hierzu gehören zum Beispiel eine
2569flexiblere Bewirtschaftung von Projektmitteln und Verschlankung der Steuerungssystematik der
2570Projektträger. Wir regulieren die Fusionskraftwerke außerhalb des Atomrechts. Wir führen eine
2571zeitgemäße Regelung von Zell- und Gentherapien in der Forschung ein. Wir schaffen ein eigenständiges
2572Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche. Wir erleichtern die Datennutzung (BDSG) und werden ein
2573Forschungsdatengesetz noch dieses Jahr vorlegen. Wir legen eine nationale IP-Strategie (geistiges
2574Eigentum) vor. Wir ermöglichen Ausgründungen in 24 Stunden und führen dazu an Hochschulen und
2575Forschungseinrichtungen verbindlich standardisierte Ausgründungsverträge ein, die insbesondere
2576Nutzungsrechte von geistigem Eigentum gegen einen marktüblichen Anteil ermöglichen. Wir wollen
2577Gemeinnützigkeitsschranken entlang aller Transferpfade reduzieren. Wir stellen sicher, dass die
2578Agentur SPRIND weiterhin wissensgetriebene Sprunginnovationen fördert. Das Besserstellungsverbot
2579für gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisieren wir und novellieren dazu das
2580Wissenschaftsfreiheitsgesetz.