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Kapitalmarktregulierung
1560Wir nehmen einen leistungsfähigen Kapitalmarkt als ein industriepolitisches Ziel wahr. Wir wollen den
1561Finanzplatz Deutschland stärken. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und den
1562europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu vollenden, engagieren wir uns für eine
1563einheitliche europäische Finanzregulierung und verzichten in diesem Zusammenhang auch auf
1564Goldplating.
1565Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Kommission regelmäßig einen Bericht zur europäischen
1566Finanzmarktregulierung erstellt, der die hiesige Regulierung mit der in großen Finanzplätzen außerhalb
1567der EU im Lichte wachsender internationaler Divergenzen vergleicht und Handlungsoptionen im
1568Hinblick auf die Resilienz und Stabilität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
1569Finanzmärkte entwickelt. Wir werden darauf achten, dass die Ergebnisse dieser Berichte bei künftigen
1570Regulierungsinitiativen auf europäischer und nationaler Ebene angemessene Berücksichtigung finden.
1571Wir werden im Kapitalmarktrecht einen rechtssicheren und europäisch wettbewerbsfähigen Rahmen
1572für Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien schaffen. Dabei sind auch
1573steuerrechtliche Regelungen zielgerichtet anzupassen. Rahmenbedingungen für Start-ups werden wir
1574weiter verbessern. Dafür werden wir insbesondere die Verfügbarkeit von Wagniskapital durch bessere
1575Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller Investoren erhöhen.