3179
Kinder- und Jugendschutz
3180Wir stärken den Kinder- und Jugendschutz. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit werden wir weiter
3181verbessern. Wir wollen sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher
3182bewegen können. Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen, um eine Strategie „Kinder-
3183und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen
3184übergreifend zu begleiten. Insbesondere Eltern sollen durch gezielte Wissensvermittlung gestärkt
3185werden. Plattformbetreiber und Anbieter werden wir in die Pflicht nehmen, den digitalen Kinder- und
3186Jugendschutz wirksam umzusetzen. Wir setzen uns für verpflichtende Altersverifikationen und sichere
3187Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche bei digitalen Endgeräten und Angeboten ein.
3188Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter
3189Beteiligung des Betroffenenrats fort. Wir begleiten eng die Umsetzung des UBSKM-Gesetzes
3190(Unabhängige Beauftragte für Sexuellen Kindesmissbrauch) in Zusammenarbeit mit Ländern, Trägern
3191und Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf das Akteneinsichtsrecht und die Pflicht der
3192Institutionen zur Aufarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten. Darüber hinaus setzen wir uns
3193dafür ein, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
3194Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Wir werden eine Bundesförderung von Childhood-Häusern
3195etablieren. Damit werden regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und
3196Jugendliche geschaffen, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben.