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Kohleausstieg und Strukturwandel

1115An den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 halten wir
1116fest. Wir setzen die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“
1117um und stellen die zugesagten Strukturstärkungsmittel in voller Höhe bis Ende 2038 zur Verfügung.
1118Einem möglichen Verfall der Mittel wird unter Beibehaltung der Zweckbindung mit entsprechender
1119Flexibilisierung begegnet. Eine Verrechnung mit anderweitigen Programmen erfolgt nicht. Der Zeitplan,
1120Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, muss sich danach richten, wie schnell es
1121gelingt, steuerbare Gaskraftwerke tatsächlich zuzubauen. Ausstehende Berichte aus dem
1122Kohleverstromungsbeendigungsgesetz werden umgehend vorgelegt.