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Kooperation der Fraktionen

4499Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen
4500einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde
4501Mehrheiten sind ausgeschlossen.
4502Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den
4503Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene
4504werden gemeinsam oder im Ausnahmefall im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht.
4505Die demokratischen Parteien der politischen Mitte tragen eine besondere Verantwortung für den
4506Schutz und die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Koalitionspartner
4507schließen auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen,
4508demokratiefeindlichen und rechtsextremen Parteien aus. Dies betrifft im Parlament unter anderem
4509gemeinsame Anträge, Wahlabsprachen oder sonstige Formen der Zusammenarbeit.
4510Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden.
4511Wir werden das bestehende Bundestagswahlrecht ändern:
4512Wir wollen eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im
4513Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag
4514einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmen-Ergebnisses grundsätzlich bei
4515der aktuellen Größe verbleiben kann. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann
4516unverzüglich eingeleitet werden. Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte
4517Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an
4518der Wahl teilnehmen sollten.
4519Wir wollen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages reformieren und werden den Deutschen
4520Bundestag und seine Verwaltung von parlamentsfremden Aufgaben entlasten.