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Kooperation der Parteien

4487Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 21. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten
4488sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik
4489der Koalition gemeinsam Verantwortung.
4490Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und
4491umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.
4492Die Koalitionspartner treffen sich grundsätzlich monatlich zu Koalitionsgesprächen im
4493Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt der Koalitionsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners
4494zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den
4495Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei.
4496Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses
4497verständigen.