3880
Kulturelles Erbe der Heimatvertriebenen
3881Zur Förderung des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen werden wir die Stiftung Flucht,
3882Vertreibung, Versöhnung und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen auf eine verlässliche
3883finanzielle Basis stellen und die Bundesförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz zukunftsfest
3884gestalten.