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Mindestlohn und Stärkung Tarifbindung
545Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der gesetzliche
546Mindestlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des
547Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in
548Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für
549die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer
550Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von
551Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026
552erreichbar. Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und
553dürfen nicht die Ausnahme bleiben. Deswegen werden wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg
554bringen. Das Bundestariftreuegesetz gilt für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-
555ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro.
556Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen.
557Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität.
558Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer
559wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer
560besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog
561mit den Sozialpartnern durchführen. Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von
562Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene
563Übergangsregeln vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der
564EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und
565Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern. Dabei werden wir die hohen
566Standards im Arbeitsschutz wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein
567Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir
568Missbrauch ausschließen.
569Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte
570beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als
571Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden,
572für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Wir werden bei der
573konkreten Ausgestaltung eine praxisnahe Lösung in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern
574entwickeln. Wir werden einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von
575Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen,
576werden wir diese Prämie steuerlich begünstigen. Missbrauch werden wir ausschließen.
577Für die steigenden Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz in der
578Arbeitswelt wollen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit diese sozialpartnerschaftlich
579gelöst werden. Wir werden die Mitbestimmung weiterentwickeln. Wir ermöglichen Online-
580Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu
581Präsenzformaten. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert
582werden. Wir ergänzen das Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe um einen digitalen
583Zugang, der ihren analogen Rechten entspricht. Der Einsatz von KI im Unternehmen erfordert sowohl
584die Qualifizierung der Beschäftigten als auch die faire Regelung des Umgangs mit den Daten im Betrieb.
585Wir machen die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver.