1846

Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts

1847Das öffentliche Dienstrecht werden wir grundlegend reformieren. Die starren Einstiegs- und
1848Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen
1849und vereinfachen Laufbahnwechsel. Karrierewege und Vergütungsmodelle werden wir auf
1850leistungsorientierte Komponenten, höhere Entscheidungsfreude und Beiträge zur Entbürokratisierung
1851ausrichten, etwa durch Beurteilungskriterien wie "lösungsorientierte Vorgehensweise" und
1852"Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume". Dabei werden wir bei
1853Führungspositionen behördenübergreifende oder verwaltungsexterne Erfahrungen stärker gewichten.
1854Wir werden die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessern. Wir
1855führen innerhalb der Bundesverwaltung ein Verfahren zur Rotation von Personal zwischen Bund,
1856Ländern, Kommunen und der EU ein.