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Naturschutz
1226Beim Meeresschutz legen wir besonderes Augenmerk auf den Kampf gegen die Verschmutzung, den
1227Erhalt der Biodiversität und die Beseitigung von Munitionsaltlasten. Wir sehen uns in der
1228gesamtstaatlichen Verantwortung, das Sofortprogramm zur Bergung von Munitionsaltlasten in Nord-
1229und Ostsee langfristig fortzusetzen. Wir etablieren dafür ein Bundeskompetenzzentrum mit Sitz in den
1230östlichen Bundesländern, in dem wissenschaftliche Einrichtungen, Privatwirtschaft und operative
1231Behörden zusammenarbeiten.
1232Der Schutz der Ostsee als vom Klimawandel besonders betroffenem Binnenmeer hat für uns Priorität.
1233Die Mittel der Meeresnaturschutz- und der Fischereikomponente (Wind-See-Gesetz) sollen als
1234Zustiftung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), dem Meeresnaturschutz und der
1235nachhaltigen Fischerei zur Verfügung stehen. Wir stehen zur Fischerei und stärken deren Entwicklung
1236entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) und der Leitbildkommission
1237Ostseefischerei. Wir unterstützen Binnenfischerei und Teichwirtschaft. Wir setzen uns mit unseren
1238internationalen Partnern weiterhin für eine vorsorgliche Pause im Tiefseebergbau und für die
1239Erforschung der Tiefsee ein.
1240Genauso wichtig sind uns der Schutz und der Erhalt der Alm- und Alpwirtschaft, insbesondere in den
1241Hochgebirgen.
1242Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz sowie die darin enthaltene Moorschutzstrategie werden
1243verstetigt. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung von Ökosystemleistungen. Wir
1244unterstützen kooperative Modelle für Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz. Wir wollen das
1245Grüne Band im Sinne des Naturschutzes und der spezifischen Erinnerungskultur erhalten.
1246Wir erleichtern in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und
1247Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund). Bei Maßnahmen
1248zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung wollen wir die Notwendigkeit des
1249naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduzieren. Wir stärken die kluge Flächennutzung durch Doppel-
1250und Mehrfachnutzungen (produktions- und betriebsintegrierte Kompensation). Wir stärken die
1251Flächennutzung (Schutz durch Nutzung) und verbessern so die naturschutzrechtliche Flächenkulisse,
1252um internationale Verpflichtungen erfüllen zu können.
1253Wir bekennen uns zur Verantwortung für die sogenannten „vereinigungsbedingten ökologischen
1254Altlasten“ und werden uns mit den betroffenen ostdeutschen Ländern über eine Fortsetzung der
1255gemeinsam getragenen Sanierungsverpflichtungen verständigen.