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Nutztierhaltung und Tierschutz
1300Wir bekennen uns zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzen uns für verlässliche
1301Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Wir schaffen genehmigungsrechtliche Hürden beim
1302Stallbau ab und schaffen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20
1303Jahre und ermöglichen im Baugesetzbuch (BauGB) einen unkomplizierten Tierartenwechsel. Wir
1304führen ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme ein, um langfristigen
1305Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft herzustellen. Die
1306Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen im Bereich der landwirtschaftlichen
1307Tierhaltung praxistauglich umgestaltet werden. Wir stellen die notwendigen Mittel für den
1308tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit. Wir reformieren unter
1309Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette das
1310Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich, um es praxistauglich zu gestalten und auf das
1311Tierwohl auszurichten.
1312Wir werden das Tiergesundheitsrecht harmonisieren und praxistauglich gestalten. Wir werden die
1313Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der vorhandenen Datenbanken weiterentwickeln. Die
1314Höchstsätze zur Entschädigung im Tierseuchenfall werden wir in angemessener Weise anpassen. Wir
1315prüfen die Videoüberwachung auf Schlachthöfen. Wir werden den Tierschutz stärken und schaffen eine
1316praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in
1317Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte, verbieten den Handel mit Haus- und Heimtieren im
1318öffentlichen Raum (unbeschadet Tierbörsen und -märkten) sowie anonym online. Zoologische Gärten
1319sind wichtige Institutionen des Artenschutzes und der Bildung, deren Arbeit und Investitionen wir
1320unterstützen. Zusätzliche Haltungsverbote in zoologischen Einrichtungen lehnen wir ab. Ebenso
1321unterstützen wir Tierheime bei Investitionen.