2087

Once-Only – keine Mehrfacherhebung von Daten

2088Für uns gilt der „Once-Only“-Grundsatz. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten
2089gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen. Dafür etablieren wir ein grundsätzliches
2090Doppelerhebungsverbot und Verpflichtungen zum Datenaustausch innerhalb der Verwaltung. Die
2091Registermodernisierung werden wir vorantreiben, indem wir Bundesregister vernetzen und auf
2092souveränen Cloudplattformen in Fortsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie zentral
2093vorhalten.