1710
Parlamentarische Mitwirkungsrechte
1711Wir wollen im Sinne des Bürokratieabbaus die Berichtspflichten der Ressorts an den
1712Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages reduzieren. Aus vergangenen Legislaturperioden
1713angeforderte Berichte sollen nur aufrechterhalten werden, wenn der Haushaltsausschuss dies
1714ausdrücklich beschließt.
1715Die parlamentarische Kontrolle und Steuerung von Gesellschaften des Bundes durch die Benennung
1716von Mitgliedern des Deutschen Bundestages in deren Aufsichtsräten wollen wir sicherstellen. Dies
1717gewährleistet eine engere Überwachung der finanziellen und operativen Risiken durch den
1718Haushaltsgesetzgeber.