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Pflegereform und Bund-Länder-Kommission
3465Die Bewältigung der stetig wachsenden Herausforderungen in der Pflege und für die
3466Pflegeversicherung ist eine Generationenaufgabe. Auch dieser Herausforderung wollen wir mit einem
3467Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen begegnen.
3468Die strukturellen langfristigen Herausforderungen werden wir mit einer großen Pflegereform angehen.
3469Ziele der Reform sind, die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung zu
3470sichern sowie eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege. Ferner wollen wir damit
3471gewährleisten, dass Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegebedürftigen und ihren
3472Angehörigen einfach und bürokratiearm in Anspruch genommen werden können.
3473Die Grundlagen der Reform soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung
3474der kommunalen Spitzenverbände erarbeiten. Zum Arbeitsauftrag der Kommission gehört
3475insbesondere die Prüfung von:
3476• Leistungsumfang, Ausdifferenzierung der Leistungsarten,
3477• Bündelung und Fokussierung der Leistungen,
3478• Möglichkeiten zur Stärkung der pflegenden Angehörigen,
3479• Schaffung von Angeboten für pflegerische Akutsituationen,
3480• Stärkung der sektorübergreifenden pflegerischen Versorgung und Übernahme von
3481Modellprojekten (wie zum Beispiel „ambulant“) in die Regelversorgung,
3482• Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge,
3483• Nachhaltigkeitsfaktoren (wie beispielsweise die Einführung einer Karenzzeit),
3484• Verortung versicherungsfremder Leistungen wie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende
3485Angehörige und die Ausbildungsumlage,
3486• Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile.
3487Die Kommission legt ihre Ergebnisse noch 2025 vor.
3488Kurzfristig bringen wir Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der
3489„Advanced Practice Nurse“ auf den Weg und sichern den sogenannten „kleinen Versorgungsvertrag“
3490rechtlich ab.