2761

3.2 Recht

2762Zivilrecht
2763Elementarschadenversicherung
2764Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit
2765Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche
2766Wohngebäudeversicherungen zu einem Schlag um eine Elementarschadenversicherung erweitert
2767werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine
2768langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für
2769Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie
2770Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders
2771schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die
2772Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten
2773Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im
2774Blick.
2775Smart Contracts
2776Die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen soll – wenn die relevanten Daten
2777auf Grund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits vorliegen – digital über
2778weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden. In einfach gelagerten Fällen, etwa bei
2779Erstattung von Ticketpreisen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen.