2783
Reform des AGB-Rechts
2784Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reformieren, um sicherzustellen,
2785dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 3 HGB, wenn sie untereinander Verträge unter
2786Verwendung der AGB schließen, darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie
2787Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird.