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Reform des Datenschutzes
2249Wir reformieren die Datenschutzaufsicht. Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im
2250Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame Standards zu erarbeiten. Wir nutzen alle
2251vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen
2252und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen.
2253Im Interesse der Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der
2254Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz
2255und Informationsfreiheit sein.