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Rente, Alterssicherung, Reha, Sozialversicherungen und Selbstverwaltung
587Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden
588wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die
589sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir
590grundsätzlich fest. Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote
591und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren. Deshalb
592werden wir im Jahr 2029 im Hinblick auf diese Faktoren die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und
593des Bundeszuschusses evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. In einer
594Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein
595Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen.
596Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis
597zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein
598individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen.
599Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt
600durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge
601aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff
602geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
603Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in
604kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die
605Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge
606digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der
607betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel
608wollen wir erhöhen.
609Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.
610Gleichzeitig schaffen wir zusätzliche finanzielle Anreize, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr
611lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität
612beim Übergang vom Beruf in die Rente. Dabei setzen wir auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter machen
613wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet,
614bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Wir erleichtern die Rückkehr zum
615bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze, indem wir das Vorbeschäftigungsverbot
616aufheben und dadurch befristetes Weiterarbeiten ermöglichen. Darüber hinaus verbessern wir die
617Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente. Wir prüfen, wie wir die
618Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter
619verbessern.
620Gebrochene Erwerbsbiografien und Abwanderung gehörten für viele Menschen zu den Folgen des
621Zusammenbruchs der maroden DDR-Wirtschaft nach 1990.
622Wir stärken den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“. Wir setzen den Ü45-Check flächendeckend
623um. Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten
624Erwerbsminderungsrente sind. Wir werden eine einfache, barrierefreie und digitale Beantragung
625möglichst vieler Leistungen ermöglichen. Den gemeinsamen Grundantrag für Reha- und
626Teilhabeleistungen werden wir vorantreiben. Wir führen im SGB VI ein Fall-Management auf Basis der
627Bewertungen laufender Modellprojekte ein. Wir prüfen zudem die Ausweitung auf weitere
628Sozialgesetzbücher. Wir wollen das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch aufgrund
629zunehmender psychischer Erkrankungen bekannter machen und stärken die Bekanntheit besonders in
630kleinen und mittleren Unternehmen. Um Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, beschleunigen wir
631die Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
632Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die
633keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche
634Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung
635für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich. Wir werden die Mütterrente mit
636drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche
637Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt aus
638Steuermitteln, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung abbildet. Unser Ziel ist die Stabilisierung
639des Abgabesatzes der Künstlersozialversicherung. Wir prüfen die Vereinfachung des Abgabeverfahrens,
640zum Beispiel durch Pauschalisierung. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken
641muss der Künstlersozialabgabe unterliegen.
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