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Selbstbestimmungsgesetz

3320Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens
332131. Juli 2026 evaluieren. Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der
3322Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die
3323Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen. Im
3324Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei
3325berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick.