1954
Stärkung der Bürokratiebremse
1955Wir streichen die Ausnahmen der so genannten „One in, one out“-Regel und berücksichtigen den
1956Aufwand aus EU-Vorgaben, den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den
1957einmaligen Umstellungsaufwand, und entwickeln sie zu einer „One in, two out“-Regel fort.