2843
Terrorismusbekämpfung
2844Um Terrorangriffe auch mit Alltagsgegenständen bereits im Vorfeld der Tat besser verfolgen zu können,
2845weiten wir insbesondere den Anwendungsbereich von § 89a StGB auf den Fall aus, dass der Täter bei
2846der Tat keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder einen PKW benutzen will.