Koalitionsvertrag.org
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Präambel
1. Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung
2. Wirkungsvolle Entlastungen, stabile Finanzen,
2.1. Haushalt, Finanzen und Steuern
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Globale Mindeststeuer
Steuerlicher Querverbund
Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
Steuerliche Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten
Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit
Pendlerpauschale
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Finanztransaktionsteuer
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Stromsteuer
Agrardiesel-Rückvergütung
Steuerhinterziehung und -vermeidung
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Steuerbürokratie reduzieren
Riester-Rente
Geldwäschebekämpfung und Zollfahndung
Kapitalmarktregulierung
Bargeld, digitaler Euro und Akzeptanz digitaler Zahlungen
Altmittel nationale Bankenabgabe
Europäische Bankenunion
Regulierung Kryptowerte, Grauer Kapitalmarkt und Schattenbanken
Basiskontenentgelte und Dispozinsen
Provisionen für Finanzberatung
Reform Schuldenbremse
Grundsätze der Haushaltspolitik – Solide Haushaltspolitik und allgemeiner Haushaltsvorbehalt für
den gesamten Koalitionsvertrag
Sondervermögen Infrastruktur
Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte
Haushaltskonsolidierung
Sanierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Parlamentarische Mitwirkungsrechte
Verschlankung Förderwesen
Sondervermögen
Verteidigungsausgaben, Parlamentsbeteiligung, Umgang Ertüchtigungshilfe
Strategische Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios des Bundes
Bundesimmobilien
Bundesstaatlicher Finanzausgleich, kommunale Altschulden und AAÜG
Zukunftspakt Bund, Länder und Kommunen
2.2. Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz
2.3. Digitales
2.4. Bildung, Forschung und Innovation
3. Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration
4. Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie
5. Verantwortungsvolle Außenpolitik, geeintes
6. Vertrauensvolle Zusammenarbeit, erfolgreiches Regieren
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1497
Umsatzsteuer in der Gastronomie
1498
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent
1499
reduziert.