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Umweltgenehmigungsrecht

1348Wir werden das Umweltgenehmigungsrecht vereinfachen, Bürokratie abbauen und Verfahren
1349beschleunigen – mit klaren Fristen und Typengenehmigungen. Zudem werden wir nach EU-Recht
1350zulässige Spielräume für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzen und diese vereinfachen,
1351unter anderem, indem wir Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht anheben und eine Aussetzung
1352der UVP-Vorprüfung für Änderungsgenehmigungen prüfen.
1353Wir überprüfen das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf über Europarecht hinausgehende Punkte, die wir
1354anpassen werden. Wir streben eine Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und
1355Beteiligungsrechten an. Wir verschlanken das Umwelt-Informationsgesetz.