2122
Vereinfachung Infrastrukturvorhaben
Darüber hinaus wollen wir auf nationaler und EU-Ebene eine2123Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben erreichen.
2124Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die
2125tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Wir werden es bis auf das europarechtliche Mindestmaß
2126absenken und durch Initiativen der Bundesregierung auf eine weitere internationale Reduzierung
2127hinwirken. Zudem werden wir nach EU-Recht zulässige Spielräume für die
2128Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nutzen und diese vereinfachen, unter anderem indem wir
2129Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht anheben und eine Aussetzung der UVP-Vorprüfung für
2130Änderungsgenehmigungen prüfen. Der Ersatz maroder Infrastrukturen soll nur im Wege einer
2131Plangenehmigung, nicht jedoch durch eine erneute Planfeststellung erfolgen.