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Verlässlichkeit und Planbarkeit der Forschungsförderung
2587Wirtschaft und Staat sollen bis 2030 jährlich mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und
2588Entwicklung aufwenden. Wir werden bis 2028 die Weichen für eine dynamisierte Fortschreibung des
2589PFI stellen. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-
2590Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und die Deutsche
2591Forschungsgemeinschaft (DFG). Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und
2592die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren. Großen
2593Forschungsmaßnahmen des Strukturwandels eröffnen wir ab 2029 die bewährten
2594Rahmenbedingungen der Regelfinanzierung der Forschungsförderung.