1719
Verschlankung Förderwesen
1720Wir wollen eine Reform der Bundeshaushaltsordnung durchführen und im Zuge dessen das
1721Förderwesen des Bundes effizienter und zielgerichteter ausstatten und vereinfachen.
1722Wir sehen die Länder und Kommunen als Partner auf Augenhöhe. Als Zeichen der vertrauensvollen
1723Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen werden wir die Förderbedingungen erheblich
1724entbürokratisieren und die Mittel zweckbezogen verausgaben. Ausufernde Förderbestimmungen,
1725Zweckverwendungsnachweise und weitere Formalitäten werden wir deutlich reduzieren. Wir werden
1726daher mehr Fördermittel pauschal zuweisen. Die Länder und Kommunen sichern zu, dass die Mittel im
1727Sinn des Förderzwecks verwendet werden. Der Grundsatz „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“
1728ist hierbei für uns leitend.