1810
Verwaltungskonsolidierung – Aufgabenkritik, Personaleinsparungen und Verwaltungsreform
1811Wir stellen behördenübergreifend Aufgaben, Institutionen und Behörden auf den Prüfstand. Durch
1812eine gesteuerte Aufgaben- und Ausgabenkritik werden wir politische Prioritäten besser setzen und die
1813Arbeit der Bundesverwaltung effizienter organisieren. Wir müssen und wollen mit weniger Personal
1814gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung
1815sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent
1816reduzieren. Das ausgeuferte Beamtenwesen des Bundes reduzieren wir um rund 50 Prozent. Im
1817Rahmen einer ressortübergreifenden Verwaltungsreform wollen wir die Rekordanzahl von mittlerweile
1818über 950 Bundesbehörden durch Zusammenlegungen und durch einen Abbau von Redundanzen
1819reduzieren. Bundesressorts sollen sich auf ministerielle Aufgaben konzentrieren. Auch die ministerielle
1820Rechts- und Fachaufsicht wird modernisiert. Den Einsatz externer und kostenintensiver Berater werden
1821wir durch bessere Steuerung auf das Minimum reduzieren.