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Weitere Ermittlungsbefugnisse
2848Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale
2849Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.
2850Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer
2851automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten. Unter bestimmten, eng definierten
2852Voraussetzungen bei schweren Straftaten, wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde
2853biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen. Zur
2854nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an
2855Kriminalitätsschwerpunkten. Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und
2856Trainieren von IT-Produkten erhalten.